Ruheversicherung
 

Ruheversicherung

Abgelegt am 10. Januar 2008 um 21:24 Uhr unter KFZ-Versicherung - Versicherungslexikon für Fachbegriffe

Eine Ruheversicherung kann ab einer zweiwöchigen Stilllegung des Fahrzeuges bis maximal 1 Jahr beantragt werden. Die Ruheversicherung besteht dann für den Zeitraum der Stilllegung. Beiträge werden für diesen Zeitraum nicht gefordert, nach Wiederzulassung lebt der Versicherungsschutz in gehabten Umfang wieder auf. Ruheversicherung, siehe auch: Abmeldung Kraftfahrzeug

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