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Rückkauf

Rückkauf nennt man die Auszahlung einer vorzeitig gekündigten Lebensversicherung. Der Kapitalwert, der sich aufgrund dieses Vertrages gebildet hat, wird "rückgekauft". Der Kapitalwert wird ausgezahlt im Gegensatz zur Beitragsfreistellung.

Von einem Rückkauf spricht man im Bereich der Lebensversicherung. Die Laufzeit einer Lebensversicherung erstreckt sich oft über Jahrzehnte – zumindest aber über 12 Jahre. Dies ist eine sehr lange Zeit, in der sich Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen ergeben können, insbesondere auch im finanziellen Bereich. Oft kommt es vor, dass die Beiträge zur Lebensversicherung nicht mehr entrichtet werden können und die Lebensversicherung gekündigt wird. Man spricht in diesen Fällen von dem Rückkauf der Lebensversicherung. Wird die Versicherung gekündigt, so bezahlt die Versicherungsgesellschaft den Rückkaufswert aus.

Aber Achtung: Der Rückkaufswert muss nicht den geleisteten Versicherungsbeiträgen entsprechen, sondern kann deutlich darunter liegen. Von den Beiträgen werden nämlich Gebühren und Risikoprämien abgezogen. Erst in den letzten Jahren der Laufzeit ergibt sich ein Rückkaufswert, der den Beitragszahlungen entspricht.

Um hier keine finanziellen Verluste hinnehmen zu müssen, kann man die Lebensversicherung auch beitragsfrei stellen lassen. Als Alternative zum Rückkauf bietet sich auch der Verkauf der Lebensversicherung an.

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