Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
 

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Abgelegt am 20. Juli 2006 um 22:08 Uhr unter Rechtsschutzversicherung - Versicherungslexikon für Fachbegriffe

Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht bietet Kostenschutz bei dinglichen Rechten (an beweglichen Sachen) und bei allen Schuldverhältnissen privaten Rechts, es sei denn, sie sind durch die Leistungsarten Schadenersatzrechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz oder durch den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz abgedeckt.

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