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Rechtsgutverletzung

Unter dem Begriff Rechtsgutverletzung versteht man die Verletzung von Rechtsgütern im Sinne des § 823/1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Unter den Rechtsgütern selbst versteht man Eigentum, Freiheit, Gesundheit, Körper, Leben und sonstige Rechte, wie zum Beispiel Namensrecht oder Urheberrechte.

Grundsätzlich muss jeder Mensch für eine Rechtsgutverletzung eines Dritten aufkommen, wenn er diese verursacht hat. In der Regel sind solche Rechtsgutverletzungen mit zum Teil sehr hohen finanziellen Kosten verbunden. Diese Kosten können nur selten aufgebracht werden, ohne dass man in eine finanzielle Notlage gerät.

Durch den Abschluss der verschiedensten Versicherung kann man sich vor solchen Fällen schützen. Zu den wohl wichtigsten Versicherungen in diesem Zusammenhang, zählt die private Haftpflichtversicherung, die jeder freiwillig abschließen kann. Im KfZ-Bereich ist zum Beispiel die KfZ-Haftpflicht eine Pflichtversicherung, die jeder Halter abschließen muss. Durch einen Unfall kann auch eine Rechtsgutverletzung vorkommen, die einen selbst betrifft. Für solche Fälle ist der Abschluss einer Unfallversicherung sinnvoll.

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