Rechtsgutverletzung
 

Rechtsgutverletzung

Abgelegt am 3. August 2007 um 18:29 Uhr unter Allgemein

Die Rechtsgutverletzung bezeichnet die Verletzung der im BGB geregelten Rechtsgüter eines Menschen. Die Rechtsgüter sind Leben, Gesundheit, Eigentum, Gesundheit, Freiheit, Körper und sonstige Rechte wie z.B. Namensrecht.

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