'PflVG' - Versicherungslexikon für Fachbegriffe
 

PflVG = Pflichtversicherung

Abgelegt am 28. Juni 2006 um 11:28 Uhr unter Allgemein

Abkürzung für: Pflichtversicherungsgesetz Es regelt die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für bestimmte Risikogruppen, wie z.B. Kraftfahrzeughalter, Luftverkehrsunternehmen oder auch Betreiber von Atomanlagen.

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