Mietsachschäden
 

Mietsachschäden

Abgelegt am 3. August 2007 um 18:11 Uhr unter Haftpflichtversicherung - Versicherungslexikon für Fachbegriffe

Schäden an gemieteten Räumen zum Wohnen oder für sonstige private Zwecke, werden als Mietsachschäden bezeichnet. Diese sind im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung in der Regel mitversichert. Dies gilt hingegen meist nicht für Allmählichkeitsschäden und Schäden an Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder Glasschäden. Auch Mietereinbauten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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