Mietereinbauten
Sowohl für die Hausratversicherung als auch für die Wohngebäudeversicherung ist es wichtig, Mietereinbauten zu berücksichtigen. Fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile sind grundsätzlich der Wohngebäudeversicherung zuzurechnen, jedoch sind dabei auch die Eigentumsverhältnisse zu berücksichtigen. Sind z.B. Dinge auf Rechnung des Mieters eingebaut worden, für die er auch die Gefahr trägt, so sind diese Dinge der Hausratversicherung zuzurechnen, auch wenn sie ein fest verbundener Gebäudebestandteil sind. Bei der Erfassung der Versicherungssumme für Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung müssen diese Gegebenheiten berücksichtigt werden.
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Angebote zur Wohngebäudeversicherung und zur Hausratversicherung sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.- - - - -
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