Mehrkosten durch behördliche Auflagen
 

Mehrkosten durch behördliche Auflagen

Abgelegt am 5. April 2007 um 23:26 Uhr unter Wohngebäudeversicherung - Versicherungslexikon für Fachbegriffe

Sind seit Abschluss der Wohngebäudeversicherung bis zum Eintritt des Schadens Gesetze erlassen worden, die Mehrkosten beim Wiedererrichten verursachen, so sind diese mitversichert, meist jedoch in ihrer Höhe begrenzt. Mehrkosten durch behördliche Auflagen können enstehen, weil z.B. an dieser Stelle, in dieser Art und Weise, oder mit diesen Materialien etc. kein Bauvorhaben mehr durchgeführt werden darf.

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