Mehrkosten durch behördliche Auflagen
Sind seit Abschluss der Wohngebäudeversicherung bis zum Eintritt des Schadens Gesetze erlassen worden, die Mehrkosten beim Wiedererrichten verursachen, so sind diese mitversichert, meist jedoch in ihrer Höhe begrenzt. Mehrkosten durch behördliche Auflagen können enstehen, weil z.B. an dieser Stelle, in dieser Art und Weise, oder mit diesen Materialien etc. kein Bauvorhaben mehr durchgeführt werden darf.
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Angebote zur Wohngebäudeversicherung und weiteren Privatversicherungen sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich finden Sie hier.- - - - -
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