Luftfahrt- Haftpflichtversicherung
 

Luftfahrt- Haftpflichtversicherung

Abgelegt am 3. August 2006 um 22:36 Uhr unter Haftpflichtversicherung - Versicherungslexikon für Fachbegriffe

Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für den Betrieb von Luftfahrzeugen. Die Versicherungspflicht ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Eingedeckt wird dieses Risiko beim Deutschen Luftpool DLP.

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