Krankengeld
 

Krankengeld

Abgelegt am 18. Juni 2009 um 09:47 Uhr unter Krankenversicherung - Versicherungslexikon für Fachbegriffe

Unter Krankengeld versteht man allgemein eine Ersatzleistung für Lohn- und Gehaltsausfälle. Aufgrund von Krankheiten kann es natürlich vorkommen, dass Arbeitnehmer nicht mehr fähig sind dem geregelten Arbeitsprogramm folge zu leisten, dennoch müssen Sie über ein gesichertes Einkommen verfügen. Diese Zahlungen können sich bis auf eine Zeitspanne von 78 Wochen ausdehnen, in diese Zeit fallen auch die Lohnfortzahlungen, die sechs Wochen betragen.
Die Beiträge werden zur Hälfte von den Krankenkassen und jeweils von dem Versichertern übernommen. Die Grundlage für die Beitragsbemessung stellen 80 Prozent des Lohns dar, auf dem die erbrachte Leistung basiert.


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