Gesetzliche Rentenversicherung
 

Gesetzliche Rentenversicherung

Abgelegt am 26. August 2006 um 01:47 Uhr unter Gesetzliche Rentenversicherung - Versicherungslexikon für Fachbegriffe

In der gesetzlichen Rentenversicherung erwirbt sich jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens Entgeltpunkte, durch laufende Beitragszahlung. Diese werden mit der Rentenformel umgerechnet, um so die höhe der gesetzlichen Altersrente zu bestimmen.

-

Weitere Informationen zur Rentenversicherung, gesetzlich und privat, sowie ein Angebot zur Rentenversicherung, unter www.schreckgespenst-rente.de.

-

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich einen Versicherungsvergleich unter verschiedenen Anbietern oder Angebote zu Privatversicherungen an.

- - - - -
Themenrelevante Beiträge: