Gefahrengruppe
 

Gefahrengruppe

Abgelegt am 9. Februar 2007 um 10:58 Uhr unter Unfallversicherung - Versicherungslexikon für Fachbegriffe

In der Unfallversicherung wird das Risiko in zwei Gefahrengruppen unterteilt. Die Gefahrengruppe A umfasst in der Regel alle verwaltenden und kafmännischen Tätigkeiten. Zudem werden bei den meisten Versicherungen Frauen grundsätzlich in der Gefahrengruppe A geführt. Im handwerklichen Bereich werden alle aufsichtsführenden Tätigkeiten ebenfalls in die Gruppe A eingeteilt. Tätigkeiten mit körperlicher Belastung oder beim Umgang mit gefährlichen Stoffen (explosiv,giftig,ätzend...) werden in der Gefahrengruppe B geführt. der Beitrag zur Gefahrengruppe B liegt entsprechend höher als bei der Gefahrengruppe A.

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Angebote zur privaten Unfallversicherung und weiteren Privatversicherungen sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.

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