Gefahrengruppe
In der Unfallversicherung wird das Risiko in zwei Gefahrengruppen unterteilt. Die Gefahrengruppe A umfasst in der Regel alle verwaltenden und kafmännischen Tätigkeiten. Zudem werden bei den meisten Versicherungen Frauen grundsätzlich in der Gefahrengruppe A geführt. Im handwerklichen Bereich werden alle aufsichtsführenden Tätigkeiten ebenfalls in die Gruppe A eingeteilt. Tätigkeiten mit körperlicher Belastung oder beim Umgang mit gefährlichen Stoffen (explosiv,giftig,ätzend...) werden in der Gefahrengruppe B geführt. der Beitrag zur Gefahrengruppe B liegt entsprechend höher als bei der Gefahrengruppe A.
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Angebote zur privaten Unfallversicherung und weiteren Privatversicherungen sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.- - - - -
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