Eigentum
 

Eigentum

Abgelegt am 4. Dezember 2006 um 23:56 Uhr unter Allgemein

Das Eigentum an einer Sache ist das umfassendste dingliche Recht, welches man haben kann. Als Eigentümer hat man die unbeschränkte und grundsätzliche Herrschaftsgewalt über eine Sache und darf mit ihr nach Belieben verfahren. Siehe auch: Besitz

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