'Echter Vermögensschaden' - Versicherungsarchiv.de Lexikon
 

Echter Vermögensschaden

Abgelegt am 22. Juni 2006 um 21:08 Uhr unter Allgemein

Ein echter Vermögensschaden, auch reiner Vermögensschaden genannt, liegt vor, wenn eine wirtschaftlicher Nachteil entsteht, der nicht die Folge eines Personenschadens oder Sachschadens ist.

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Angebote zu Privatversicherungen sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.


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