Versicherungsarchiv.de - Versicherungsvergleich & Informationen

Deckungskapital

Den Begriff Deckungskapital verwendet man im Versicherungswesen im Zusammenhang mit der kapitalbildenden Lebensversicherung. Hierbei zahlt der Versicherungsnehmer regelmäßige Sparbeiträge in seine Lebensversicherung ein, die das Versicherungsunternehmen verzinsen muss. Das Deckungskapital ist gleich der eingezahlten Sparbeiträge plus Zinsen. Der Sparbeitrag ist jedoch nicht gleich des Beitrages zur Versicherung, denn hiervon fällt ein bestimmter Betrag für die Betriebskosten und die Risikoübernahme seitens der Versicherung an.

In den ersten Laufzeitjahren einer Versicherung liegt daher das Deckungskapital immer unter der Summe der eingezahlten Beiträge, denn die Kosten wie beispielsweise für die Verwaltung oder für die Vermittlung, werden abgezogen. Man spricht im Versicherungswesen auch von einem gezillmerten Tarif. Erst nach einigen Jahren entspricht das Deckungskapital den eingezahlten Beiträgen und übersteigt schließlich diese.
Wird eine Lebensversicherung vorzeitig gekündigt, so wird dem Versicherungsnehmer der sogenannte Rückkaufswert ausbezahlt. Dieser Rückkaufswert setzt sich aus dem Deckungskapital und eventuell vorhandenen Überschüssen zusammen. Allerdings ist zu beachten, dass die Versicherungsunternehmen bei einer vorzeitigen Kündigung Storno- oder Kostenabschläge vornehmen.

Deckungskapital nennt man also das Kapital, das sich über Sparbeiträge und Zinsen in einer Kapital-Lebensversicherung ansammelt. Bis zum Ablauf der Lebensversicherung bildet dieser Wert dann die garantierte Kapitalauszahlung.

Fordern Sie hier einen Versicherungsvergleich unter verschiedenen Anbietern und kostenlose Angebote zu Privatversicherungen an.

Abgelegt in der Kategorie: Allgemein, Lebensversicherung,