Blitz
Sowohl in der Wohngebäudeversicherung als auch in der Hausratversicherung ist der direkte Einschlag eines Blitzes und die daraus enstehenden Brandschäden mitversichert. Ebenfalls sind auch die Begleiterscheinungen (Luftdruck,Sengschäden,Blitzfolgeschäden) eines Blitzes in der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung mitabgedeckt. Ausdrücklich nicht versichert sind Überspannungsschäden durch Blitz. Bei manchen Gesellschaften sind diese in den Bedingungen der Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung dann doch wieder mitversichert oder über einen seperaten Beitrag einschliessbar.
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Angebote zur Wohngebäudeversicherung und zur Hausratversicherung sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.- - - - -
Themenrelevante Beiträge:
- Überspannungsschäden durch Blitz
- Überspannung
- Mietereinbauten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Aufräumkosten
