Bewegungs- und Schutzkosten
 

Bewegungs- und Schutzkosten

Bewegungskosten und Schutzkosten können nach einem Schadensfall in Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung entstehen, wenn versicherte Dinge bewegt oder gar ausgelagert werden müssen, z.B. wegen Renovierung. Die Kosten für den Transport und für das Einlagern werden dann von den Versicherungen übernommen. Manchmal sind diese Kosten in Ihrer höhe, manchmal zeitlich begrenzt. Einige Gesellschaften versichern diesen Punkt unter Transportkosten und Lagerkosten.

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Angebote zur Wohngebäudeversicherung und zur Hausratversicherung sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.

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