'Arbeitsunfähigkeit bei Versicherungen' - Fachbegriffserklärung
 

Arbeitsunfähigkeit bei Versicherungen

Abgelegt am 21. Juni 2006 um 17:30 Uhr unter Krankenversicherung - Versicherungslexikon für Fachbegriffe

Laut §1 (3) der MB/KT ist derjenige arbeitsunfähig, der nach medizinischem Befund seine berufliche Tätigkeit vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, nicht ausübt und auch keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht.

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