Anschlussheilbehandlung (PKV)
Eine Anschlussheilbehandlung ist eine Reha-Maßnahme der gesetzlichen Versicherungsträger, die im direkten Anschluss an eine stationäre Heilbehandlung ( max. Zeitraum dazwischen 14 Tage ). Kostenträger hierfür sind z.B. die BfA, LVA, Ärzteversorgung, die Bundesknappschaft oder eine Berufsgenossenschaft. Eine Anschlussheilbehandlung muß beim Kostenträger vor Beginn der Massnahme beantragt werden.
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