Anschlussheilbehandlung (PKV) | Versicherungslexikon
 

Anschlussheilbehandlung (PKV)

Abgelegt am 16. Juni 2006 um 17:25 Uhr unter Krankenversicherung - Versicherungslexikon für Fachbegriffe

Eine Anschlussheilbehandlung ist eine Reha-Maßnahme der gesetzlichen Versicherungsträger, die im direkten Anschluss an eine stationäre Heilbehandlung ( max. Zeitraum dazwischen 14 Tage ). Kostenträger hierfür sind z.B. die BfA, LVA, Ärzteversorgung, die Bundesknappschaft oder eine Berufsgenossenschaft. Eine Anschlussheilbehandlung muß beim Kostenträger vor Beginn der Massnahme beantragt werden.

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