Annahmepflicht
In der Kraftfahrthaftpflichtversicherung besteht seitens der Versicherungsgesellschaften eine Pflicht zur Annahme. Dies gilt innerhalb der Kraftfahrtversicherung ( KFZ Versicherung ) jedoch nur für die Haftpflichtversicherung. Die Annahme einer Teilkaskoversicherung und einer Vollkaskoversicherung jedoch kann das Versicherungsunternehmen verweigern.
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Themenrelevante Beiträge:
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