Annahmepflicht
 

Annahmepflicht

Abgelegt am 22. Januar 2008 um 23:38 Uhr unter KFZ-Versicherung - Versicherungslexikon für Fachbegriffe

In der Kraftfahrthaftpflichtversicherung besteht seitens der Versicherungsgesellschaften eine Pflicht zur Annahme. Dies gilt innerhalb der Kraftfahrtversicherung ( KFZ Versicherung ) jedoch nur für die Haftpflichtversicherung. Die Annahme einer Teilkaskoversicherung und einer Vollkaskoversicherung jedoch kann das Versicherungsunternehmen verweigern.

-

Fordern Sie einen Versicherungsvergleich unter verschiedenen Anbietern sowie Angebote zu Privatversicherungen, Sach- und Personenversicherungen an.


- - - - -
Themenrelevante Beiträge: