Abmeldebescheinigung
In der Vergangenheit wurde seitens der Zulassungsbehörden bei der Abmeldung eines KFZ eine sogenannte Abmeldebescheinigung ausgegeben. Diese war für den Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsunternehmen der Nachweis zur Abmeldung des KFZ. Erst mit diesem Nachweis konnte man dann auch die KFZ-Versicherung beenden. In den vergangenen Jahren wurden immer mehr Zulassungsbehörden direkt mit den Versicherungsunternehmen vernetzt, wodurch die Bestätigung der Abmeldung direkt an den Versicherer weiter geleitet wurde. Im Zuge der Umstellung auf das eVB - Verfahren (elektronische Versicherungsbestätigung) wird die Abmeldebescheinigung wohl endgültig der Vergangenheit angehören.
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