Versicherungsvergleich
  • Aktuelle Versicherungsnews
  • Studentenversicherung Vergleich
  • Ökologische Vergleiche
  • Krankenversicherungsvergleich
  • Riester Rente Vergleich

Machen Sie den Veranstaltungshaftpflichtversicherungsvergleich!

 

Versicherungsvergleich zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Egal ob Ausstellung, Messe, Demonstration oder Rockevent, mit unserem Versicherungsvergleich zur Veranstalungshaftpflicht finden Sie den richtigen Versicherugsschutz für Ihr/e Fest oder Veranstaltung. Möchten Sie Ihr privates Straßenfest versichern? Hier erhalten Sie genau so das richtige Angebot wie auch für Viehauktionen, Sportveranstaltungen, Studienfahrten oder aber Kongresse, Tagungen und Wahlkampfveranstalungen. Nutzen Sie unseren kostenlosen und unverbindlichen Versicherungsvergleich zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung und überzeugen Sie sich von unserem Angebot. Zu den angebotenen Tarifen iste ien Deckungsvergleich sowie ein direkter Onlineabschluß möglich.

Informationen zur Veranstaltungshaftpflicht

Zu den sehr speziellen Versicherungen zählt unter anderem auch die Veranstaltungshaftpflicht. Bei dieser Versicherung aus der großen Gruppe der Haftpflichtversicherungen handelt es sich um eine Absicherung eines Veranstalters, welche dieser aus verschiedenen Gründen haben sollte bzw. mitunter aufgrund gesetzlicher Vorgaben auch muss. Im Kern reguliert diese Versicherung, wie alle anderen Haftpflichtversicherungen auch, Schäden an Personen, die rechtlich betrachtet vom Veranstalter, also vom Versicherten, zu verantworten sind. Konkret werden mit der Veranstaltungshaftpflicht solche Schäden versichert, die Personen beim Besuch einer Veranstaltung zustoßen können. Wird eine Person zum Beispiel auf einer Veranstaltung verletzt, so ist grundsätzlich der Veranstalter zunächst einmal dafür haftbar zu machen und der Betroffene hat Haftpflichtansprüche gegenüber dem Veranstalter. Wie wichtig eine solche Versicherung sein kann bzw. wie sehr man auch auf eine ausreichende Versicherungssumme (Deckungssumme) achten sollte, hat erst kürzlich das tragische Unglück auf der Loveparade in Duisburg gezeigt.

Grundsätzlich können mittels der Veranstaltungshaftpflicht nahezu alle Arten von zeitlich begrenzten Veranstaltungen abgesichert werden. Dazu gehören zum Beispiel Sportveranstaltungen, Messen, große Feste, Konzerte, Kinderfeste, Umzüge (Karneval), Demonstrationen, Märkte und Ausstellungen. Als Veranstalter ist man grundsätzlich für die Sicherheit und den Schutz der Teilnehmer verantwortlich, was in der Praxis teilweise kaum in ausreichendem Maße möglich ist. Denn es ist kaum zu vermeiden, dass sich beispielsweise ein Jugendlicher auf einer Veranstaltung an einem Zaunelement etc. verletzt. Dennoch muss der Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden haften. Für den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht spricht zudem, dass diese Versicherung ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis hat, also sicherlich nicht als teuer bezeichnet werden kann.

Die Deckungssumme ergibt sich im Rahmen der Veranstaltungshaftpflicht in der Regel aus der Größe der Veranstaltung, die wiederum an der Anzahl der erwarteten Teilnehmer /Besucher fest gemacht wird. Würde man zum Beispiel bei einem Konzert mit 10.000 erwarteten Zuschauern eine Deckungssumme von zehn Millionen Euro vereinbaren, so wäre jeder Teilnehmer statistisch mit 1.000 Euro versichert. Das klingt zwar zunächst nicht viel, aber da es extrem unwahrscheinlich ist, dass einem Großteil oder gar allen Teilnehmern etwas passiert, sind solche Summen in der Regel völlig ausreichend. Bezüglich der Feststellung des Beitrages kommt es auf diverse Faktoren an. Zunächst wird nach der Art der Veranstaltung differenziert. Weitere Faktoren sind die Anzahl der erwarteten Besucher, das Anfangs- und Enddatum der Veranstaltung (inklusive genauer Uhrzeit), sowie natürlich die Deckungssumme. Für eine Veranstaltungshaftpflicht, mit der ein einen Tag lang stattfindendes Fest mit 5.000 erwarteten Besuchern abgesichert werden soll, zahlt man bei einer insgesamt vorhandenen Deckungssumme von drei Millionen Euro für Personenschäden beispielsweise einen Betrag von etwa 500 bis 800 Euro. Vergleichen lohnt sich an dieser Stelle.