Mit dem Versicherungsvergleich zur gesetzlichen Krankenkasse bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Großteil der für Ihr Bundesland zugelassenen Krankenkassen zu vergleichen. Übersichtlich ist das Leistungsspektrum der jeweiligen Krankenkasse dargestellt. Auf Ihre individuellen Wünsche hin kann die Suche über die Funktion "Detailsuche öffnen" angepasst werden.
Der Sparbeitrag gibt an den Beitrag an, der durch Abschluß von Wahltarifen, Teilnahme an integrierter Versorgung oder Bonusprogrammen nach Ersparnis noch zu zahlen ist. Die Mitgliedschaft bei einigen Krankenkassen kann direkt beantragt werden. Nutzen Sie unseren Versicherungsvergleich zur gesetzlichen Krankenkasse und die Beitragsersparnis, die Ihnen ein Wechsel bringen kann.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat sich in vielen Jahrzehnten in Deutschland als ein Teil des Sozialversicherungssystems etabliert. Die Geschichte der GKV reicht dabei zurück bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. So wurde im 1845 erstmalig in Deutschland erlaubt, dass eine Krankenkasse für Fabrikarbeiter gegründet werden durfte, was als Vorläufer der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland gilt. Im Jahre 1876 gab es mit dem Gesetz über eingeschriebene Hilfskassen zum ersten Mal eine Regelung, die für das gesamte damalige deutsche Reich galt. Der meistens offiziell genannte Ursprung der GKV liegt im Jahre 1883, nachdem die GKV als ein Teil in das Sozialversicherungssystem von Bismarck aufgenommen wurde. Schon Ende des 19. Jahrhunderts gab es im Rahmen der GKV einige Leistungen, die auch heute noch die Basis der gesetzlichen Krankenversicherung bilden. Dazu zählen zum Beispiel die Zahlung eines Krankentagegeldes, die Kostenübernahme bei ärztlichen Behandlungen und bei Bedarf an Arzneimitteln, und auch die Kosten für stationäre Behandlungen wurden von der GLV schon damals vollständig übernommen.
Im Laufe der folgenden Jahrzehnte gab es stetig Änderungen und Erneuerungen rund um die GKV, wie zum Beispiel das Lohnfortzahlungsgesetz aus dem Jahre 1969, welches vor allen Dingen die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten beinhaltete, was die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall betrifft. Der Aufbau der GKV hat sich in den vergangenen Jahrzehnten nicht grundlegend geändert. Die Träger der gesetzlichen KV sind die verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen. Diese Krankenkassen erhalten einen Krankenversicherungsbeitrag vom Arbeitnehmer bzw. vom Arbeitgeber, und sind im Folgenden dazu verpflichtet, die vereinbarten Leistungen im Bedarfsfall zu erbringen. Es gibt verschiedene Arten von gesetzlichen Krankenkassen, die zusammen für die „Durchführung“ der GKV verantwortlich sind. So lassen sich die Krankenkassen einteilen in Betriebskrankenkassen (BKK), in Innungskrankenkassen (IKK), in Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), in Knappische Krankenkassen, in die See-Krankenkasse, in die Ersatzkassen und in die Allgemeinen Ortskrankenkassen.
Die gesetzliche Krankenversicherung besteht somit aus vielen verschiedenen Trägern und auch der Versicherte kann sich in diesem Rahmen frei zwischen den Krankenkassen entscheiden. Insofern ist der gesetzliche Krankenversicherung Vergleich zu empfehlen. Von den Beiträgen her unterscheiden sich die verschiedenen Krankenkassen jedoch seit einiger Zeit nur noch im Bereich von etwaigen Zusatzbeiträgen, da der Beitragssatz ansonsten einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt. Die Krankenkasse im Vergleich zu beurteilen – das bedeutet für den Verbraucher heute vor allem, die Leistungen und den Service der Krankenkassen zu vergleichen. Die gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich zu betrachten beinhaltet aber sicherlich auch, dass man sich bei anderen Versicherten, zum Beispiel in Foren, informieren kann. Denn vielfach sind Meinungen aus „der Praxis“ sehr hilfreich, um die Krankenkasse A im Vergleich von der Krankenkasse B zu unterscheiden.