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Versicherungsvergleich zur Betriebsausfallversicherung

Eine Betriebsausfallversicherung sichert Ihnen den Schaden ab, der Ihnen dadurch entsteht, daß Sie als versicherte Person nicht in der Lage sind, den Betrieb für eine bestimmte Zeit zu führen. Dabei können sowohl Krankheit, Unfall als auch Brand, Blitzschlag, Explosion oder aber Gefahren Einbruchdiebstahl, Leitungswasser- oder Sturmschäden wie auch Quarantäne Ursache für den Betriebsausfall sein. Nutzen Sie unseren Versicherungsvergleich zur Betriebsausfallversicherung und vergleichen Sie unter mehreren Anbietern und Tarifen. Mit dem Versicherungsvergleich zur Betriebsausfallversicherung auf Versicherungsarchiv.de können Sie in Ruhe vergleichen und einen kostengünstigen Schutz für Ihren Betrieb zu fast allen Gefahren absichern.

Betriebsausfallversicherung Informationen

Neben den sehr bekannten Versicherungen gibt es gerade auch in der Sparte Firmenversicherungen einige Versicherungsarten, die nicht unbedingt jedem Verbraucher bzw. jedem Unternehmer ein Begriff sind. Dazu zählt sicherlich unter anderem auch die Betriebsausfallversicherung. Nicht zu verwechseln ist diese Versicherung mit der Betriebsunterbrechungsversicherung, die in diesem Bereich auch noch von vielen Versicherern angeboten wird. Die Betriebsausfallversicherung sichert in erster Linie finanzielle Schäden ab, die dadurch entstehen können, dass die versicherte Person aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung ihre Tätigkeit im Betrieb vorübergehend nicht durchführen kann. In der Regel ist der Geschäftsinhaber der Versicherte, denn besonders in Unternehmen mit sehr wenigen Mitarbeitern bzw. natürlich vor allem bei Einzelunternehmen ist es so, dass bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit des Inhabers ein realer Verdienstausfall vorhanden ist. Meistens wird die Versicherung aber von Freiberuflern wie Ärzten, Architekten, Ingeneuren oder von Rechtsanwälten in Anspruch genommen. Und genau deren Ausfall kann man mit der Betriebsausfallversicherung absichern.

Es gibt verschiedene und genau definierte Ursachen, wann die Ausfallversicherung mit der vereinbarten Leistung eintreten muss. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die versicherte Person arbeitsunfähig durch Krankheit oder durch einen Unfall wird. Auch wenn der Betrieb der versicherten Person zum Beispiel aufgrund einer Seuche unter Quarantäne gestellt und geschlossen wird, ist das in den meisten Fällen ein Leistungsfall. Zudem sind auch Sachschäden zu versichern, da diese natürlich auch dazu führen können, dass der Beitrieb vorübergehend nicht wie gewohnt funktionieren kann, wenn zum Beispiel eine Produktionsmaschine beschädigt wird. Versicherte Ursachen der Beschädigung/Zerstörung sind dann in aller Regel Brand, Blitzschlag, Explosion, Vandalismus, Einbruch, Diebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Was genau im Versicherungsvertrag als Unterbrechungsschaden genannt und vereinbart wird, unterscheidet sich mitunter zwischen den Anbietern, aber auch von Versicherungsnehmer zu Versicherungsnehmer. Der Beitrag zur Betriebsausfallversicherung richtet sich grundsätzlich nach verschiedenen Faktoren. Dazu zählt beispielsweise das Alter des Versicherten/Betriebsinhabers, die Karenzzeit, also der Zeitraum, in welchem die Versicherung in einem Schadensfall noch nicht eintreten muss, die Versicherungssumme und natürlich die exakten Leistungen, welche zwischen den beiden Vertragspartien vereinbart worden sind. In steuerlicher Hinsicht handelt es sich übrigens bei den Beiträgen zur Betriebsausfallversicherung um Betriebsausgaben, sodass die zu zahlenden Prämien die zu versteuernden Einnahmen reduzieren.