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Informationen zum Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vergleich

Im privaten Bereich gibt es verschiedene Haftpflichtversicherungen, durch die man potentielle Risiken absichern kann. Aber nicht nur für Privatpersonen sind einige Haftpflichtversicherungen von großem Interesse, sondern auch Unternehmen und Betriebe müssen bzw. sollten sich im Bereich Haftpflicht weitestgehend absichern. In den Bereich der so genannten Firmen-Haftpflichtversicherungen fällt unter anderem auch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung, die für alle Selbständigen und Freiberufler bzw. für Unternehmen als Arbeitgeber sinnvoll ist, die im Dienstleistungssektor tätig sind. Wann immer im Rahmen der angebotenen Dienstleistung eine prüfende, verwaltende, beratende oder beurkundende Tätigkeit ausgeführt wird, kann es durch Fehler dazu kommen, dass der Kunde in seinem Vermögen geschädigt wird. Durch solche durch Fehler bzw. Fahrlässigkeit verursachten Vermögensschäden kann sich der Versicherte im Zuge der Vermögensschadenhaftpflicht absichern.

Nun stellt sich natürlich die berechtigte Frage, warum man zu diesem Zwecke eine separate Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung benötigt, denn Vermögensschäden sind auch in der „normalen“ Privathaftpflicht- bzw. Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt. Allerdings sind die Deckungssummen dort relativ gering, oftmals nur bis zu 100.000 Euro, während hingegen Personen- und Sachschäden mit einigen Millionen Euro abgesichert werden. Da es aber auch bei Vermögensschäden durchaus um sehr hohe Summen gehen kann, bietet sich im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflicht als separate Versicherung die Möglichkeit, im Zuge deutlich höherer Deckungssummen auch diese Risiken zu versichern. Neben der Regulierung eines entstandenen Schadens, den der Betroffene natürlich nachzuweisen hat und der vom Versicherten verursacht worden sein muss, zählt auch die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen gegen den Versicherten zu den Aufgaben der Vermögensschadenhaftpflicht.

In der Praxis ist die Vermögenshaftpflichtversicherung vor allen Dingen für Rechtsanwälte & Notare, für Architekten, Wirtschaftsprüfer oder Sachverständige sinnvoll. Der Beitrag zur Versicherung richtet sich unter anderem auch nach der Größe des Unternehmens bzw. der Anzahl der Mitarbeiter, denn bei zum Beispiel drei Mitarbeitern ist das Risiko von Schäden natürlich geringer, als wenn der Inhaber des Unternehmens für das fehlerhafte Handeln von 20 Mitarbeitern haftbar gemacht werden kann. Zu den weiteren Aspekten die ebenfalls die Höhe des Beitrages beeinflussen können, zählen neben der Deckungssumme noch die Branche in der man tätig ist, das Gründungsjahr des Unternehmens und was genau versichert werden soll. Oftmals kann man die Vermögenshaftpflicht auch noch mit weiteren Versicherungen kombinieren, wie zum Beispiel der Betriebshaftpflichtversicherung.

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