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Informationen zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für Makler

Mit unserem Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Vergleich finden Makler und Mehrfachagenten den richtigen Versicherungsschutz für die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Finanzierungen, Investmentfonds und Immobilien. Auch Ihre Mitarbeiter im Innendienst und im Außendienst können mitabgesichert werden. Mit dem Versicherungsvergleich zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erhalten Sie einen Überblick zu leistungsstarken Tarifen.

Weitere Infos zur Vermögensschadenhaftpflicht für Makler

Im Bereich Haftpflichtversicherungen gibt es gerade für Selbständige und Freiberufler einige wichtige Versicherungen, die vor finanziellen Schäden nach einem verursachten Schaden schützen können. Dazu zählt unter anderem auch die so genannte Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung. Diese Haftpflichtversicherung wird zum einen als „allgemeine“ Versicherung dieser Art angeboten, es gibt sie aber auch für spezielle Berufe, wie zum Beispiel Anwälte, Ärzte oder Makler. Somit kommt für Makler beispielsweise der Abschluss einer Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für Makler in Frage. Diese Haftpflichtversicherung sichert die finanziellen Folgen von Schäden am Vermögen anderer Personen ab, die vom Makler nachweislich und schuldhaft verursacht worden sind. Da Makler stets in beratender Form tätig sind, sei es als Immobilienmakler, als Versicherungsmakler oder als Makler im Bereich der Finanzdienstleistungen, wird auch stets ein Vermögensschaden verursacht, wenn ein Schaden vorhanden ist. Personen- oder Sachschäden verursachen Makler in Ausübung ihrer Tätigkeit faktisch nie.

Da jedoch die Deckungssumme für Vermögensschäden innerhalb der gewöhnlichen Berufshaftpflichtversicherung vergleichsweise niedrig ist, gibt es eben auch für Makler die Chance sich gegen dieses Risiko durch den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht für Makler ausreichend abzusichern. Ein typischer Versicherungsfall kann beispielsweise so aussehen, dass ein Versicherungsmakler bei der Empfehlung eines Produktes einen Fehler macht der dazu führt, dass der Versicherungsnehmer einen Verlust erleidet. Diesen Verlust als finanziellen Schaden müsste der Makler bei einer nachweisbaren Falschberatung übernehmen, und genau an der Stelle würde dann die Vermögensschadenhaftpflicht für Makler einspringen. Der Beitrag zu dieser Versicherung richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren. Deshalb sollten aufgrund des breiten Angebotes die verschiedenen Anbieter verglichen werden.

Zu den Faktoren, welche letztendlich den Beitrag zur Vermögensschadenhaftpflicht für Makler bestimmen, zählt beispielsweise die Höhe der voraussichtlichen jährlichen Courtage/Provision. Auch die Art und der Anteil der Finanzdienstleistungen außerhalb des Versicherungsbereich (zum Beispiel Fondsberatung) spielen eine Rolle für die Festsetzung des Beitrages. Ebenfalls noch einen Einfluss auf den Beitrag hat die gewünschte Deckungssumme, die Höhe des Selbstbehaltes und die Anzahl der Mitarbeiter, falls vorhanden. So zahlt man beispielsweise bei einer erwarteten Jahresprovision von 30.000 Euro, einer Deckungssumme von zwei Millionen Euro, ausschließlicher Beratung im Versicherungsbereich, einem Selbstbehalt von 1.000 Euro und keinen Mitarbeitern einen Jahresbeitrag von durchschnittlich 800 Euro bis 900 Euro, wobei sich die Angebote hier natürlich unterscheiden. (Stand 2008)