Die Versicherungssumme 1914 wurde als Grundlage einer gleitenden Neuwertversicherung entwickelt. Um den stark steigenden Baukosten im und nach dem 1. Weltkrieg zu begegnen, nahm man als Grundlage die Baupreise des Jahres 1914 in Mark und passt seitdem nur noch den gleitenden Neuwertfaktor an. (weiterlesen …)
Bei dem Begriff VGB handelt es sich um eine Abkürzung, die für "Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen" steht. Innerhalb der VGB werden die grundsätzlichen Rechte, sowie Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Zu den Vertragsparteien gehören in diesem Zusammenhang auf der einen Seite das jeweilige Versicherungsunternehmen und (weiterlesen …)
Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden, die an einem Wohngebäude, durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm/Hagel entstehen können. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf das Wohngebäude und das Gebäudezubehör, nicht etwa dessen Inhalt, welcher über die Hausratversicherung abgesichert werden kann. (weiterlesen …)
Möchte man sich vor dem Kauf einer Wohnung bzw. eines Hauses zunächst über die Wohngebäudeversicherung informieren findet man hier einen »Wohngebäudeversicherungsvergleich«. Da eine solche Investition ersteinmal einen genauen Finanzierungsplan vorraussetzt, sollte man sich im Internet auch über eine Immobilienfinanzierung informieren und verschiedene Anbieter einer solchen vergleichen.
Die Anschaffung einer Immobilie ist mit hohem finanziellen Aufwand verbunden. Dies ist vermutlich auch der Grund weswegen sich viele von einer solchen Investition abschrecken lassen. Allerdings bietet eine Immobilie mehr als nur eine Behausung. Ideal eignet sich diese auch als eine private Vorsorge. Entweder man vermietet die Wohnung bzw. das Haus und bezieht monatlich Mieteinnahmen daraus oder man zieht selbst ein und spart sich die eigene Miete. Natürlich muss die Immobilie vorher abbezahlt sein, was bei einer Finanzierung bis zum Rentenalter meist geschehen ist.