Rechtsschutzversicherung - Versicherungslexikon für Fachbegriffe
 

Rechtsschutzversicherung - Versicherungslexikon für Fachbegriffe

Recht haben und Recht zuugesprochen bekommen gehen leider nicht immer Hand in Hand. Aufgrund hoher Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren scheuen sich viele Menschen, ihr Recht durchzusetzen. Zwar sind bei gewonnenem Prozess die Kosten von der unterlegenen Seite zu tragen, sollte es jedoch zu einem Vergleich kommen, so stehen trotz vermeintlichem Recht Kosten an, die beglichen werden wollen. Ebenso kann es vorkommen, daß durch Verschleppung eines Prozesses die finanziellen Mittel als Privatperson zu neige gehen. Gerade bei Auseinandersetzungen mit Firmen und Konzernen scheint diese Gefahr latent vorhanden.
Mit einer Rechtsschutzversicherung muß man sich nicht darüber sorgen, ob das Ersparte ausreicht, sein Recht durchzusetzen. Rechtsschutzversicherungen werden für verschiedene Bereiche angeboten. Als Komplettpacket kann man den Privat-/ Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz und den Wohnungs- und Grundstückrechtsschutz absichern, es können aber auch nur einzelne Bereiche ausgewählt werden.

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