Die Riester Rente ist mit ihren Regelungen zum Leistungsbeziug im Ausland nicht mit europäischem Recht vereinbar und muß in einigen Punkten nachgebessert werden.
Die Riester Rente ist besonders durch die gewährten Zulagen eine lukrative Möglichkeit, für das Rentenalter vorzusorgen. Allerdings müssen die Zulagen auch beantragt werden.