Der Winter steht vor der Tür, was für alle Autofahrer bedeutet: Reifen wechseln steht wieder an! Ohne Winterreifen droht seit 2010 nicht nur ein Bußgeld, auch der Versicherungsschutz wird stark eingeschränkt. Und wer noch in diesem Jahr seinen Versicherer wechseln möchte, sollte seine Kündigung spätestens bis Ende November unter Dach und Fach bringen.
Bisher war die Rechtslage unklar. Es wurden lediglich den Wetterverhältnissen angepasste Reifen gefordert. Wenn im Februar beispielsweise Dauerregen bei höheren Plustemperaturen vorherrschte, konnten sich Autofahrer mit Sommerreifen durch die Straßen bewegen, da für diesen Fall der Sommerreifen die bessere Wahl sein kann. Auch bei tieferen Temperaturen mit leichten Schneefall oder Eis gab es verschiedene Meinungen zum Thema richtige Bereifung.
Winter und langanhaltende Kälte machen nicht nur das Gemüt trübe sondern wirken sich auch enorm auf Mensch und Material aus. Die Sicherheit im Straßenverkehr und für Fußgänger ist ebenfalls beeintächtigt.
Der Herbst kündigt den Winter an mit Schnee, Eis und Frost. Wohl dem, der sich darauf gut und früh genug eingestellt hat.
Jedes Jahr verunglückende tausende Wintersportler auf den Skipisten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Was viele oft vergessen, ist der richtige Versicherungsschutz. Denn ohne den kann ein Unfall nicht nur unangenehm, sondern auch entsetzlich teuer werden.
Ein Crash im Winter, und die Sommerreifen sind noch drauf – zahlt da die Versicherung? Grundsätzlich ja, aber zu Problemen kann es dennoch kommen, trotz neuer Quotelung bei Kaskoverträgen.
Wer seinen Bürgersteig nicht räumt, kann für Verletzungs- und Sachschäden haftend gemacht werden. Absichern kann man sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung, die auch dann für Schäden aufkommt, wenn man seine Räumpflicht vernachlässigt. Entsprechende Policen gibt es für Eigentümer, Mieter und Vermieter.