Mit der Insassen-Unfallversicherung kann man die Insassen eines Fahrzeuges absichern.
Die KFZ Haftpflichtversicherung ist eine Pflicht-Versicherung per Gesetz.
Die KFz Versicherung teilt sich auf in die Kraftfahrthaftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung. Zusätze wie Schtzbriefleistungen, Verkehrsrechtsschutzversicherung oder Insassenunfallversicherung sind in der Regel möglich.
Alle Informationen zur Autoversicherung unter KFZ Versicherung im Versicherungslexikon.
Die Vollkaskoversicherung beeinhaltet grundsätzlich auch die Teilkaskoversicherung, nicht unbedingt aber mit den selben Selbstbehalten.
Die Kaskoversicherung sollte bei höherwertigen Fahrzeugen in jedem Fall abgeschlossen werden.