Die Versicherte Person ist derjenige, der über den Versicherungsvertrag abgesichert ist.
Versicherte Person und Versicherungsnehmer können ein und diesselbe Person sein, sind dies aber nicht zwangsläufig.
Derjenige, der den Vertrag mit der Versicherung abschließt, ist der Versicherungsnehmer.
Weitere Informationen unter Versicherungsnehmer im Versicherungslexikon