Eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ist für einige Berufsstände Pflicht, doch auch für Immobilienmakler oder andere beratende Berufe kann sich so etwas lohnen. Denn sollte sich ein Kunde einmal falsch beraten fühlen, kann das ohne Versicherung schnell ganz schön teuer werden.
Die Haftpflichtversicherung stellt eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt dar. Wird man bei einem fahrlässig verursachten Schaden an Körper, Eigentum, o.ä. eines anderen verpflichtet, so gibt es keine Grenze der Höhe der Schadensersatzforderung. Durch eine Haftpflichtversicherung ist so ein Fall versichert.
Bei Vermögensschäden hat der Geschädigte finanzielle Einbußen zu beklagen.
Finanzielle Einbußen als Folge eines Personen- oder Sachschadens werden unechter Vermögensschaden genannt.