Bei Vermögensschäden hat der Geschädigte finanzielle Einbußen zu beklagen.
Finanzielle Einbußen als Folge eines Personen- oder Sachschadens werden unechter Vermögensschaden genannt.
Echten Vermögensschäden sind Schäden, die reine finanzielle Einbußen nach sich ziehen, ohne daß sie im Zusammenhang mit einem Sachschaden oder Personenschaden stehen.
Vermögensschäden sind Kosten, die als Folge eines verursachten Schadens entstehen, bei unechten Vermögensschäden geht ein Personen- oder Sachschaden vorraus.