Dadurch daß Unwetter und auch Gewitter an Häufigkeit und Intensität zunehmen, steigen auch die Schadensfälle, die aufgrund von Überspannung durch Blitz entstehen.
Überspannungsschäden sind in der Regel nicht versichert, weder in der Haftpflichtversicherung noch in der Wohngebäudeversicherung. Überspannungen, die durch Blitz verursacht werden können jedoch gegen einen Beitragszuschlag eingeschlossen werden.
Durch eine Hausratversicherung werden Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel/Sturm, Raub/Vandalismus und Einbruchdiebstahl an Einrichtungs-, Ver- und Gebrauchsgegenständen versichert. Möchte man weitere Einschlüsse oder Ergänzungen sind diese durch zusätzliche Beiträge hinzuzufügen. Man spricht hier von einer sogenannten ‘Neuwert-Versicherung’, da die Entschädigung der Gegenstände dem Neuwert zum Zeitpunkt der Beschädigung entsprehen.