Die Bezugsberechtigung ist ausschlaggebend dafür, wer die Leistungen aus einem Versicherungsvertrag erhält.
Um einen schnellen Zugriff im Schadenfall auf Vertragsleistungen zu gewähren, sollte das Bezugsrecht eindeutig geregelt sein.
Die Restschuldversicherung wird meist zur Absciherung von Krediten oder anderen Verbindlichkeiten abgeschlossen.
Risikolebensversicherungen werden in der Regel als Hinterbliebenschutz oder als Kreditabsicherung abgeschlossen.