Der Tariflohnindex spiegelt die Lohnentwicklungen im Baugewerbe wider. Zur Ermittlung des gleitenden Neuwertfaktors werden zu 80 % die Veränderungen des Baupresiindex und die des Tariflohnindex zu 20 % berücksichtigt. Mit einer gleitenden Neuwertversicherung, für die der Gleitende Neuwertfaktor benötigt wird, bleibt man mit
Baupreisindex und Tariflohnindex sind Bestandteil des gleitenden Neuwertfaktors. Dieser ist notwendig zur Anpassung der Versicherungssumme bei der Versicherungsform der gleitenden Neuwertversicherung.