Das Bürgerentlastungsgesetz ist zum 1. Januar diesen Jahres in Kraft getreten und bringt Privatversicherten einen enormen Vorteil in Bezug auf die Steuern. So kann der Basisschutz der Krankenversicherung ab diesem Jahr in voller Höhe bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Kostenschutz bei Auseinandersetzungen mit Finanzgerichten und Verwaltungsgerichten.