Aus einer Schadensabwendung entstandene Kosten sind sogenannte ‘Schadenabwendungskosten’. Diese sind versichert, da der Versicherungsnehmer im Sinne des Versicherungsunternehmens gehandelt hat indem er den Schaden gering halten wollte.
Entstehen dem Versicherungsnehmer, bei dem Versuch den Eintritt eines Schadens zu verhindern, kosten, so spricht man von den Schadenabwendungskosten.
