Glasversicherungen sind eigenständig oder als Zusatz zur Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung für den häuslichen Bereich erhältlich.
Eine Haftpflichtversicherung stellt eine Absicherung vor Schadensersatzforderungen bei fahrlässiger Verletzung des Eigentums, des Körpers, o.ä. eines anderen dar. Da bei einer solchen Schadensersatzforderung keine Grenze der Höhe festgelegt ist, ist eine solche Absicherung enorm sinnvoll.
Wohngebäudeversicherungsbedingungen regeln den Versicherungsschutz rund ums Wohngebäude.
Bedigungen zur Hausratversicherung werden mit VHB abgekürzt.
Abkürzungserklärung zu den Glas-Versicherungsbedingungen