Allmählichkeitsschäden und Schäden an Mietereinbauten zählen nicht zu den Mietsachschäden. Ansonsten sind Mietsachschäden meist in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Bei speziellen Ausnahmen gibt es trotzdem die Möglichkeit zum Beispiel durch die Hausratversicherung abgesichert zu sein.