Schäden an gemieteten Räumen zum Wohnen oder für sonstige Zwecke werden in der Regel durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Jedoch ist es wichtig zu wissen wo die Mietsachschäden aufhören und Allmählichkeitsschäden oder Schäden an Mietereinbauten anfangen…
Allmählichkeitsschäden und Schäden an Mietereinbauten zählen nicht zu den Mietsachschäden. Ansonsten sind Mietsachschäden meist in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Bei speziellen Ausnahmen gibt es trotzdem die Möglichkeit zum Beispiel durch die Hausratversicherung abgesichert zu sein.
Als Mietereinbauten werden Dinge bezeichnet, die normalerweise zum Wohngebäude gehören würden, aber doch dem Hausrat zuzurechnen sind, da der Mieter die Einbauten auf eigene Rechnung getätigt hat.