Im Oktober beginnt an den meisten deutschen Hochschulen das kommende Wintersemester. Studienanfänger sollten sich am besten schon im Vorfeld darüber informieren, ob sie sich bei Studienantritt selbst versichern müssen und worauf es dabei zu achten gilt. Eine gute Orientierungshilfe hierbei ist unser kostenloses Infoblatt „Gut versichert durch’s Studium“ « hier geht’s zum Download!
Ab Ende 2012 müssen europäische Versicherer ihren Kunden Unisex-Tarife anbieten. Unklar ist noch, ob die neuen Bestimmungen auch rückwirkend angewendet werden sollen und welche Auswirkungen das auf Bestandskunden haben wird. Doch auch Neukunden müssen sich womöglich auf höhere Beiträge als bisher einstellen.
Wer sich mit einer Geschäftsidee selbstständig macht oder machen will, muss sich krankenversichern!
Vor dem Abschluss eine Checkliste für die private Krankenversicherung durchgehen.
Als Krankenkassen werden die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet, die Krankenversicherungen bieten privaten Krankenversicherungsschutz.
Der Wechsel in die private Krakenversicherung ist erleichtert worden. So wurde die Versicherungspflichtgrenze auf 49.500 Euro gesenkt und schon nach einem jährlichen Überschreiten dieses Einkommens, können die Kunden aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten und sich privat versichern.
Der Gesundheitsminister der FDP, Philip Rösler, will jetzt die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte durchsetzen. Die aus CDU und FDP bestehende Bundesregierung hat die Krankenkassen per Gesetz dazu verpflichtet, bis Ende 2011 mindestens zehn Prozent der Versicherten mit dieser Karte auszustatten.
Wer bisher gesetzlich krankenversichert ist, kennt die Vor- und Nachteile dieser Versicherung. Ein klarer Vorteil ist die kostenlose Mitversicherung von Angehörigen im Rahmen der Familienversicherung. Auch sehr alte und/oder kranke Personen sind in der Regel hier besser aufgehoben.
Ob ein Selbstständiger seine Tätigkeit als Hauptberuf ausübt oder nur als Nebentätigkeit, sorgte bisher für einige Unklarheiten und im Zweifelsfall für Streitereien mit den Versicherten. Damit ist jetzt Schluss. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen „Bund“ hat daher eine neue Richtlinie erlassen.
Mit der Gesundheitsreform ergibt sich ab dem 01.01.2011 eine Änderung für alle Rückkehrer aus der Eltern- oder Pflegezeit. Die neue Regelung sieht vor, dass anders als bisher, Teilzeitbeschäftigte die unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr verdienen, auch weiterhin Mitglieder einer privaten Krankenversicherung bleiben können.