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Tag: 'Kraftfahrzeug':

In der Kfz-Versicherung ist die Schadensmeldung noch bis zum 31.12.2010 möglich

Alle Autofahrer kennen das Problem. Es ist ein Unfall passiert und glücklicherweise ist weder man selber noch ein anderer Verkehrsteilnehmer zu Schaden gekommen. Ist die Schuldfrage klar, ist der Verursacher eindeutig zum Schadensersatz verpflichtet.

Winterreifen werden durch Beschluss des Bundesrates zur Pflicht

Bisher war die Rechtslage unklar. Es wurden lediglich den Wetterverhältnissen angepasste Reifen gefordert. Wenn im Februar beispielsweise Dauerregen bei höheren Plustemperaturen vorherrschte, konnten sich Autofahrer mit Sommerreifen durch die Straßen bewegen, da für diesen Fall der Sommerreifen die bessere Wahl sein kann. Auch bei tieferen Temperaturen mit leichten Schneefall oder Eis gab es verschiedene Meinungen zum Thema richtige Bereifung.

Stichtag für Kfz-Versicherungswechsel 30. November 2010

Alle unzufriedene Kfz-Versicherungskunden sollten sich mit der Kündigung ihrer Versicherung beeilen. Bis zum 30. November diesen Jahres muss die fristgerechte Kündigung zum Ende des Jahres vorliegen. Wird dieser Termin versäumt, geht also die Kündigung nach dem Stichtag ein, kann die laufende Versicherung nur noch bei einem Fahrzeugwechsel gekündigt werden.

Motorradfahren im Frühling

Nach dem diesjährigen langen Winter sehnt man sich nach dem Frühling. Vor allem Motorradfahrer warten ungeduldig darauf, dass es wärmer wird und die Bikes endlich aus der Garage geholt werden können. Doch Motorradfahren im Frühling ist nicht nur traumhaft schon, sondern auch eines der riskantesten Hobbys. Die Versicherungswirtschaft macht auf Risiken aufmerksam und gibt Tipps, um diese zu minimieren.

Stilllegung KFZ

Ein KFZ kann man durch Abmeldung bei der Zulassungsbehörde still legen. Dabei wird das Kennzeichen etwertet und der Versicherungsschein (neu:Zulassungsbescheinigung 2) eingezogen. Steuer und Versicherungsbeiträge werden für die überbezahlte Zeit rückerstattet.

Abmeldung Kraftfahrzeug

Nach Abmeldung eines Kraftfahrzeuges bekommt man die bereits entrichtete Steuer sowie auch den zuviel entrichteten Versicherungsbeitrag erstattet. Letzteren jedoch meist erst, wenn der Versicherung gemeldet wurde, daß der Vertrag abgerechnet werden soll.