Die Annahmepflicht ist die gesetzlich festgelegte Pflicht einen Antrag auf Kraftfahrtversicherung anzunehmen. Dies gilt aber lediglich für die Kfz Haftpflichtversicherung, nicht aber für die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung.
Nach Abmeldung eines Kraftfahrzeuges bekommt man die bereits entrichtete Steuer sowie auch den zuviel entrichteten Versicherungsbeitrag erstattet. Letzteren jedoch meist erst, wenn der Versicherung gemeldet wurde, daß der Vertrag abgerechnet werden soll.
Gerade bei Motorräder werden oft Saisonkennzeichen gewählt, ebenso bei Liebhaberfahrzeugen oder Cabrios.