Folgebeitrag und Folgeprämie bezeichnen beide die laufende Prämie zu einer Versicherung.
Erstbeitrag und Folgebeitrag werden rechtlich unterschieden. Wird ein Erstbeitrag nicht entrichtet, beginnt in aller Regel auch nicht der Versicherungsschutz. Hingegen erlischt der Versicherungsschutz nicht sofort aufgrund der Nichtzahlung eines Folgebeitrages.
Der Erstbeitrag wird auch Einlösungsbeitrag genannt.