Im Bereich des Versicherungswesens handelt es sich bei der Explosion um ein Risiko, welches von den Versicherungsunternehmen im Rahmen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung übernommen wird. Die Definition des Begriffs Explosion findet sich im § 5 Nr. 3 der allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen.