In den Medien wird immer öfter durch die steigenden Schäden durch Naturereignisse berichtet. Der Mensch fühlt sich hilflos. Sicher fühlen die meisten Menschen mit den Opfern dieser Katastrophen. Aber Empathie reicht nicht aus. Hier ist direkte Hilfe gefordert. Das können Staaten oder private Organisationen sein. Doch gerade in den unterentwickelten Ländern sind alle Beteiligten überfordert. So bleiben die Menschen oft sich selber überlassen.
Unter Elementarschäden werden alle Schäden verstanden, die durch das Einwirken der Natur entstehen. Eine private Vorsorge gegen diese Schäden ist abhängig vom Wohnort und dem Sicherheitsbedürfnis des Versicherten.
Im Test des Vergleichsportals Check 24 wurde bei der vorgegebenen Kostellation die DEVK mit dem Tarif Wohngebäude Komfort Testsieger.
Der Herbst kündigt den Winter an mit Schnee, Eis und Frost. Wohl dem, der sich darauf gut und früh genug eingestellt hat.
Für eine Gebäudefinanzierung wird meist eine Feuerversicherung vorausgesetzt. Für einen sinnvollen Schutz Ihrer wertvollen Geldanlage ist das aber noch nicht ausreichend. Die Wohngebäudeversicherung bietet eine breite Palette von Möglichkeiten um sich gegen die Gefahren abzudecken…
Lawinen, Erdrutsch, Hochwasser, Schneedruck, Erdbeben und viele mehr sind Ursachen für Elementarschäden. Diese werden nicht in der Wohngebäudeversicherung mit abgedeckt und müssen entweder durch eine spezielle Klausel mit eingeschlossen werden oder gleich bei einem speziellen Gesellschafter abgesichert werden.
Anders als bei der Wohngebäudeversicherung wird hier nicht das Gebäude selbst, sondern darin befindliche Ge- und Verbrauchsgegenstände und Einrichtungsgegenstände abgesichert. Zusätzliche Einschlüsse oder weitere Ergänzungen durch Erhöhung der Beiträge möglich.
Schneedruck kann versichert werden indem eine Wohngebäudeversicherung mit Einschluss der Elementarschäden abgeschlossen wird.
Werden bei der Wohngebäudeversicherung die Elementarschäden mit eingeschlossen, so sind auch Schäden durch Schneedruck mitversichert.
Laut Definition sind in der Hausratversicherung sowie in der Wohngebäudeversicherung (hier nur bei Einschluß der Gefahr Leitungswasser) nur Schäden versichert, die durch Leitungswasser entstehen.