Wer an seinem Fahrzeug Schäden feststellt und keinen Schädiger ermitteln kann, der sollte in jedem Fall die Polizei zu Rate ziehen.
Ob eine Beschädigung am abgestellten Kraftfahrzeug über die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung reguliert werden macht einen merklichen Unterschied. Hier erfahren Sie welche Gründe den Unterschied ausmachen und auf was Sie achten sollten.