Bei Vermögensschäden hat der Geschädigte finanzielle Einbußen zu beklagen.
Finanzielle Einbußen als Folge eines Personen- oder Sachschadens werden unechter Vermögensschaden genannt.
Echten Vermögensschäden sind Schäden, die reine finanzielle Einbußen nach sich ziehen, ohne daß sie im Zusammenhang mit einem Sachschaden oder Personenschaden stehen.